Plan zur Sanierung der Deponie

 

 

 

15. Welche Infra lässt sich rascher nutzen?

 

Bei der Bahnlösung könnte mit dem Herrichten des Bahngleises sofort begonnen werden, da die Bahnstrecke rechtlich in Betrieb steht und das Herrichten und auch der Betrieb mit Güterzügen keine Änderung des Rechtszustandes oder der vormaligen Nutzung darstellt, für welche die Bahnstrecke gewidmet ist. Das Verlegen eines Entladegleises auf der Deponie fände auf nichtöffentlichem Grund als vorübergehende Baustelleneinrichtung statt, wäre also nicht genehmigungspflichtig. Das Gleis könnte, sobald die Leistungen bestellt sind, etwa innerhalb eines Vierteljahres befahrbar gemacht werden. Die reine Gleisarbeit geht wesentlich schneller, aber die Themen Weicheneinbau Calw Süd, Brückenprüfung, behördliche Abnahme etc. müssen abgearbeitet werden.

Schafherde
Verkehrsschild, die Waldstrasse ist am Wochenende gesperrt

Bei einem wie auch immer für nötig erachteten Straßenausbau ist eine Planfeststellung abzuwarten. Der Straßenausbau stellt einen Eingriff in die Naturlandschaft dar und würde z.T. erhebliche Erdbewegungen erfordern. Da der Ausbau durch das stark zu erhöhende zweckspezifische Verkehrsaufkommen begründet werden müsste, hätten die Anwohner Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Einsprüchen.

Weil ein höhengleiches Queren der Bahnstrecke rechtlich nicht zulässig ist und allenfalls für eine Anfangszeit behördlich unregistriert vorübergehend hingenommen werden könnte, müsste anlässlich der Planfeststellung für die Deponie gemeinsam damit auch der Bau des Querungsbauwerkes zunächst planfestgestellt werden, da ein solches Bauwerk die Deponiefläche berühren und direkt daran angrenzen würde.

Wird dies nicht getan, wird es später schwierig, den Deponiebetreiber dazu zu verpflichten, denn er könnte dann versuchen, auf die bis dahin gehandhabte, bei der Planfeststellung nicht beanstandete Praxis zu pochen, das Bahngleis direkt ohne Bauwerk zu überqueren. Die regelmäßige Vorab-Benutzung der nur für 2,8 t zugelassenen Straße wäre rechtlich nicht zulässig und könnte ebenfalls zu Einsprüchen der Anwohner führen.

Die Waldstrasse beim Bahnhof Hirsau ist sehr steil
Brücke über die Waldstrasse beim Bahnhof Hirsau

Durch den Bahnverkehr würde eine ganz unabhängig vom Deponieverkehr etwa anlaufende Planfestellung für den künftigen Ausbau der Schwarzwaldbahn als moderne Regionalverkehrsstrecke nicht behindert, weil eben der Güterzugbetrieb und die damit zusammenhängenden Maßnahmen eine nach dem allg. Eisenbahnrecht übliche Nutzung darstellen.

Da die Strecke für den Nahverkehr zwischen Calw und der Fuchsklinge sowieso zweigleisig ausgebaut werden soll, könnte der Deponieverkehr ab Calw auch künftig laufen, wenn der moderne Personenzugverkehr aufgenommen würde. Jeweils direkt nachdem ein Personenzug Calw erreicht hat, könnte der Deponiezug auf die Strecke. Es muss dann eine Abzweigweiche vom ständigen Streckengleis in die Planfeststellung aufgenommen werden, das hat aber jetzt mit dem Deponieverkehr nichts zu tun.

Auch die Bahnbrücke für eine Lkw-Zufahrt und die beim vorliegenden Platzmangel problematische Zuführungsrampe müsste bei der Planfeststellung für den Nahverkehr der Bahn berücksichtigt werden. Es würde schwierig werden, ihren Bau für einen absehbar nur vorübergehenden Zeitraum zu begründen, weil die direkte Anfuhrmöglichkeit auf der Schiene offensichtlich gegeben ist. Auch eine für schwere Lastzüge befahrbare provisorische Brücke würde teuer und müsste viele Jahre halten.

 

Würde der Deponieverkehr auf der Schiene dem Projekt des Landkreises "Schwarzwaldbahn nach Stuttgart" nützen?
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