15. Welche Infra lässt sich rascher nutzen?
Bei der Bahnlösung könnte mit dem Herrichten des Bahngleises sofort begonnen werden,
da die Bahnstrecke rechtlich in Betrieb steht und das Herrichten und auch der Betrieb mit
Güterzügen keine Änderung des Rechtszustandes oder der vormaligen Nutzung darstellt,
für welche die Bahnstrecke gewidmet ist. Das Verlegen eines Entladegleises auf der
Deponie fände auf nichtöffentlichem Grund als vorübergehende Baustelleneinrichtung statt,
wäre also nicht genehmigungspflichtig. Das Gleis könnte, sobald die Leistungen bestellt
sind, etwa innerhalb eines Vierteljahres befahrbar gemacht werden. Die reine Gleisarbeit
geht wesentlich schneller, aber die Themen Weicheneinbau Calw Süd, Brückenprüfung,
behördliche Abnahme etc. müssen abgearbeitet werden.

 | Tälesbachtal und Fuchsklinge bilden auch wertvolle Naturräume und sind beliebte Naherholungsgebiete. Sollten hier regelmäßig Lkw durchkommen, dürfte sich die Belastung durch Erholungssuchende verringern. |

 | Sicherlich werden Lkw-Fahrer stark bemüht sein, den wandernden Amphibien auszuweichen und mit angepasstem Tempo zu fahren, da dies in der Kalkulation der Transporte bekanntlich vorbehaltlos vorgesehen ist. Am Samstag (der regulärer Werktag ist und somit Baustellenbetrieb erlaubt, bei dem Aushub anfällt und nach Hirsau muss) wird das auch im Hinblick auf Wanderer interessant. |
Bei einem wie auch immer für nötig erachteten Straßenausbau ist eine Planfeststellung
abzuwarten. Der Straßenausbau stellt einen Eingriff in die Naturlandschaft dar und würde
z.T. erhebliche Erdbewegungen erfordern. Da der Ausbau durch das stark zu erhöhende
zweckspezifische Verkehrsaufkommen begründet werden müsste, hätten die Anwohner
Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Einsprüchen.
Weil ein höhengleiches Queren der Bahnstrecke rechtlich nicht zulässig ist und allenfalls
für eine Anfangszeit behördlich unregistriert vorübergehend hingenommen werden könnte,
müsste anlässlich der Planfeststellung für die Deponie gemeinsam damit auch der Bau des
Querungsbauwerkes zunächst planfestgestellt werden, da ein solches Bauwerk die
Deponiefläche berühren und direkt daran angrenzen würde.
Wird dies nicht getan, wird es später schwierig, den Deponiebetreiber dazu zu verpflichten,
denn er könnte dann versuchen, auf die bis dahin gehandhabte, bei der Planfeststellung
nicht beanstandete Praxis zu pochen, das Bahngleis direkt ohne Bauwerk zu überqueren.
Die regelmäßige Vorab-Benutzung der nur für 2,8 t zugelassenen Straße wäre rechtlich
nicht zulässig und könnte ebenfalls zu Einsprüchen der Anwohner führen.

 | Die untere Waldstraße in Hirsau mit ihrem starken Gefälle würde die Durchfahrt für die talfahrenden Lkw bilden. Bei Anfall von Aushub im Nagoldtal wäre sie allerdings auch die wirtschaftlichste Zufahrt für beladene Fahrten bergauf. |

 | Die Bahnunterführung der Nagoldbahn in Hirsau. Regelmäßiger starker Lkw- Verkehr würde hier für interessante Verkehrssituationen sorgen. |
Durch den Bahnverkehr würde eine ganz unabhängig vom Deponieverkehr etwa anlaufende
Planfestellung für den künftigen Ausbau der Schwarzwaldbahn als moderne
Regionalverkehrsstrecke nicht behindert, weil eben der Güterzugbetrieb und die damit
zusammenhängenden Maßnahmen eine nach dem allg. Eisenbahnrecht übliche Nutzung
darstellen.
Da die Strecke für den Nahverkehr zwischen Calw und der Fuchsklinge sowieso
zweigleisig ausgebaut werden soll, könnte der Deponieverkehr ab Calw auch künftig
laufen, wenn der moderne Personenzugverkehr aufgenommen würde. Jeweils direkt
nachdem ein Personenzug Calw erreicht hat, könnte der Deponiezug auf die Strecke. Es
muss dann eine Abzweigweiche vom ständigen Streckengleis in die Planfeststellung
aufgenommen werden, das hat aber jetzt mit dem Deponieverkehr nichts zu tun.
Auch die Bahnbrücke für eine Lkw-Zufahrt und die beim vorliegenden Platzmangel
problematische Zuführungsrampe müsste bei der Planfeststellung für den Nahverkehr der
Bahn berücksichtigt werden. Es würde schwierig werden, ihren Bau für einen absehbar nur
vorübergehenden Zeitraum zu begründen, weil die direkte Anfuhrmöglichkeit auf der
Schiene offensichtlich gegeben ist. Auch eine für schwere Lastzüge befahrbare
provisorische Brücke würde teuer und müsste viele Jahre halten.
Würde der Deponieverkehr auf der Schiene dem Projekt des Landkreises "Schwarzwaldbahn nach Stuttgart" nützen?
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