Plan zur Sanierung der Deponie

 

 

 

10. Wie ist die rechtliche und praktische Regelung vorgesehen?

 

Zunächst muss der Kreis Calw die alte Deponie wieder als aktuelle Deponiefläche widmen, Art und Umfang der Auffüllung und des einzubauenden Materials und die spätere Wiederherstellung der Oberfläche rechtliche verbindlich machen.

Die Eigentümer der Deponie schreiben die Sanierungsleistung aus. Der Auftragnehmer soll die gesamten Arbeiten möglichst komplett oder in Arbeitsgemeinschaft übernehmen: Verlegen des Baches, Vorbereiten der Deponie zur weiteren Befüllung (Abholzen der Deponieböschungen), Organisieren des Aushubs, Heranführen, Einbau auf der Deponie (Verdichtung), nach Abschluss des Auffüllens Rekultivierung, Rückverlegung des Baches, naturnahe Anlage. Etwaige Arbeiten an der Verkehrsinfra sind ebenfalls Sache des Auftragnehmers.

Bei der Bahnlösung müsste der Auftragnehmer den betreffenden Abschnitt der Schwarzwaldbahn vom Kreis Calw pachten, instandsetzen und als Eisenbahninfraunternehmen betreiben sowie als Eisenbahnverkehrsunternehmen geeignete Züge einsetzen. Entsprechende Tiefbau- und Bahnlogistikfirmen, die dies alles können, gibt es.

Bei der Straße denken sich die Beteiligten dies bisher so: Um die Kosten für den Straßenausbau gering zu halten, soll die Waldstraße von Althengstett her als Einbahnstraße betrieben werden, so dass die beladenen Lkw nur bergab bis zur Fuchsklinge fahren. Von dort fahren sie leer durch Hirsau und schwenken wieder auf die Kreisstraße Richtung Neuhengstett.

Tagsüber könnte die Waldstraße für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden oder auch völlig. Die Verkehrssicherung läge für die Betriebszeit der Deponie vertraglich beim Auftragnehmer der Deponiesanierung, nicht mehr bei der Kommune. Eine Zufahrt der Lkw vorbei über den Parkplatz des Waldrestaurants Fuchsklinge und den Welzberg-Waldweg sowie die schmale Bahnunterführung 2031 am Tälesbach dürfte ausscheiden, zumal dadurch ein Umweg mit unnötigen Kilometerkosten anfiele. Vorläufig könnten die Lkw deshalb das Bahngleis an der Waldstraße direkt überqueren.

Neue höhengleiche Kreuzungen von Bahnstrecken sind jedoch nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz nicht zulässig. Sobald der Kreis Calw anstreben würde, auf der Schwarzwaldbahn wieder den öffentlichen Zugverkehr (ÖPNV/SPNV) aufzunehmen, was er ja konkret sehr bald vorhat, müsste der Deponiesanierer ein Kreuzungsbauwerk über die Bahnstrecke errichten (Brücke oder Unterführung).

Brücke über zweigleisige Bahnlinie bei Rutesheim

Beides ist wegen dem knappen Platz zwischen Bahngleis und Felswand problematisch, weil Zufahrtsrampen dort keinen Platz finden, bzw. wegen Eingriff in die Müllschichten der Deponie (die man ja eben tunlichst in Ruhe lassen will), und wegen der Kosten. Die Bahnstrecke ist zur Elektrifizierung und hier wieder zum zweigleisigen Ausbau vorgesehen. Eine ca. 9 m breite, 5 m hohe Bahnbrücke wäre nötig.

Weil dieses Querungsbauwerk nur für den Deponiebetreiber nötig wäre, würden sich die Kosten für die Deponiesanierung um die für die Brücke erhöhen, obwohl diese später nach abgeschlossener Rekultivierung wieder überflüssig wäre. Denn die Deponiefläche kann dann zum Unterhalt des künstlichen Baches und zur Landschaftspflege durchgehend über den Welzbergweg angefahren werden, wenn eine kleine Bachbrücke gebaut wird, die ja wesentlich billiger wird als eine Bahnbrücke und keine Zufahrtsrampen benötigt.

Von Hirsau bis zum Waldrestaurant Fuchsklinge kann die öffentliche Widmung der Straße nicht entzogen werden, weil das Restaurant Recht auf Zuwegung hat. Hier muss der Deponiesanierer die Straße auf jeden Fall so ausbauen, dass sie der Belastung durch Lkw stand hält und weiterhin problemlos durch den übrigen Kfz-Verkehr befahren werden kann. Hier kommt es auf jeden Fall zu Begegnungsverkehr zwischen Lkw und Pkw, auch an der unübersichtlichen Kuppe und an der Engstelle Bahnunterführung Nagoldbahn Hirsau.

Beim Landkreis ist man der Meinung, man könne mit dem Deponiesanierer privatvertraglich regeln, welche Straßen seine Lkw benutzen dürfen und wann.

 

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