10. Wie ist die rechtliche und praktische Regelung vorgesehen?
Zunächst muss der Kreis Calw die alte Deponie wieder als aktuelle Deponiefläche widmen,
Art und Umfang der Auffüllung und des einzubauenden Materials und die spätere
Wiederherstellung der Oberfläche rechtliche verbindlich machen.
Die Eigentümer der Deponie schreiben die Sanierungsleistung aus. Der Auftragnehmer soll
die gesamten Arbeiten möglichst komplett oder in Arbeitsgemeinschaft übernehmen:
Verlegen des Baches, Vorbereiten der Deponie zur weiteren Befüllung (Abholzen der
Deponieböschungen), Organisieren des Aushubs, Heranführen, Einbau auf der Deponie
(Verdichtung), nach Abschluss des Auffüllens Rekultivierung, Rückverlegung des Baches,
naturnahe Anlage. Etwaige Arbeiten an der Verkehrsinfra sind ebenfalls Sache des
Auftragnehmers.
Bei der Bahnlösung müsste der Auftragnehmer den betreffenden Abschnitt der
Schwarzwaldbahn vom Kreis Calw pachten, instandsetzen und als Eisenbahninfraunternehmen
betreiben sowie als Eisenbahnverkehrsunternehmen geeignete Züge einsetzen.
Entsprechende Tiefbau- und Bahnlogistikfirmen, die dies alles können, gibt es.
Bei der Straße denken sich die Beteiligten dies bisher so: Um die Kosten für den
Straßenausbau gering zu halten, soll die Waldstraße von Althengstett her als Einbahnstraße
betrieben werden, so dass die beladenen Lkw nur bergab bis zur Fuchsklinge fahren. Von
dort fahren sie leer durch Hirsau und schwenken wieder auf die Kreisstraße Richtung
Neuhengstett.
Tagsüber könnte die Waldstraße für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden oder auch
völlig. Die Verkehrssicherung läge für die Betriebszeit der Deponie vertraglich beim
Auftragnehmer der Deponiesanierung, nicht mehr bei der Kommune.
Eine Zufahrt der Lkw vorbei über den Parkplatz des Waldrestaurants Fuchsklinge und den
Welzberg-Waldweg sowie die schmale Bahnunterführung 2031 am Tälesbach dürfte
ausscheiden, zumal dadurch ein Umweg mit unnötigen Kilometerkosten anfiele. Vorläufig
könnten die Lkw deshalb das Bahngleis an der Waldstraße direkt überqueren.
Neue höhengleiche Kreuzungen von Bahnstrecken sind jedoch nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz nicht zulässig. Sobald der Kreis Calw anstreben würde, auf der
Schwarzwaldbahn wieder den öffentlichen Zugverkehr (ÖPNV/SPNV) aufzunehmen, was
er ja konkret sehr bald vorhat, müsste der Deponiesanierer ein Kreuzungsbauwerk über die
Bahnstrecke errichten (Brücke oder Unterführung).

 | Zweigleisig und für elektrischen Betrieb: die künftige Gestalt der Schwarzwaldbahn zwischen Calw, Fuchsklinge und Forsttunnel, laut Landkreisplanung. Eine Brücke übers Gleis für die Lkw-Fahrten ist technisch kein Problem, provisorisch oder ständig. Aber wer bezahlt sie? Allein eine solche Brücke käme bereits teurer als das Herrichten des Bahngleises von Calw bis zur Fuchsklinge. (Foto bei Rutesheim, Linie S 6) |
Beides ist wegen dem knappen Platz zwischen Bahngleis und Felswand problematisch, weil
Zufahrtsrampen dort keinen Platz finden, bzw. wegen Eingriff in die Müllschichten der
Deponie (die man ja eben tunlichst in Ruhe lassen will), und wegen der Kosten. Die
Bahnstrecke ist zur Elektrifizierung und hier wieder zum zweigleisigen Ausbau
vorgesehen. Eine ca. 9 m breite, 5 m hohe Bahnbrücke wäre nötig.
Weil dieses Querungsbauwerk nur für den Deponiebetreiber nötig wäre, würden sich die
Kosten für die Deponiesanierung um die für die Brücke erhöhen, obwohl diese später nach
abgeschlossener Rekultivierung wieder überflüssig wäre. Denn die Deponiefläche kann
dann zum Unterhalt des künstlichen Baches und zur Landschaftspflege durchgehend über
den Welzbergweg angefahren werden, wenn eine kleine Bachbrücke gebaut wird, die ja
wesentlich billiger wird als eine Bahnbrücke und keine Zufahrtsrampen benötigt.
Von Hirsau bis zum Waldrestaurant Fuchsklinge kann die öffentliche Widmung der Straße
nicht entzogen werden, weil das Restaurant Recht auf Zuwegung hat. Hier muss der
Deponiesanierer die Straße auf jeden Fall so ausbauen, dass sie der Belastung durch Lkw
stand hält und weiterhin problemlos durch den übrigen Kfz-Verkehr befahren werden kann.
Hier kommt es auf jeden Fall zu Begegnungsverkehr zwischen Lkw und Pkw, auch an der
unübersichtlichen Kuppe und an der Engstelle Bahnunterführung Nagoldbahn Hirsau.
Beim Landkreis ist man der Meinung, man könne mit dem Deponiesanierer
privatvertraglich regeln, welche Straßen seine Lkw benutzen dürfen und wann.
Wo soll das Erdreich herkommen?
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